Hygienekonzept des SV Burgstädt – Schützenhaus am Taurastein

Gültig für: Schießstand 25m/50m und Schießstand 10m (im Weiteren auch Sportstätten genannt)

 

Umsetzung der SächsCoronaSchVO in der Fassung vom 12.05.2020 i.V.m. der Allgemeinverfügung vom 12. Mai 2020, Az.: 15-5422/22 „Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus“; gültig bis einschl. 05. Juni 2020


1. Die aktuellen „Leitplanken“ des DOSB (sh. beigefügtes Bild) hängen am Schützenhaus aus und geben erste Hinweise.
2. Personen, die an typischen Grippesymptomen (Husten, Niesen, Fieber, …) leiden, positiv auf Covid-19 getestet wurden oder engen Kontakt zu positiv mit Covid-19 getesteten Personen innerhalb der letzten 14 Tage hatten, dürfen die Sportstätten des SV Burgstädt nicht betreten.
3. Kinder und Jugendliche haben ihren Gesundheitszustand durch eine von den Eltern unterschriebene formlose Bescheinigung nachzuweisen.
4. Beim oder kurz vor dem Betreten der Sportstätten sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Es wird durch Aushänge auf die Einhaltung der DIN EN 1500 (incl. Piktogramme) hingewiesen. Hände-Desinfektionsmittelspender stehen zur freien Benutzung bereit.
5. Sportgeräte und sonstige Oberflächen, die von mehreren Personen benutzt / angefasst werden (z.B. Türgriffe), werden nach Gebrauch bzw. regelmäßig gereinigt oder desinfiziert.
6. Körperkontakt ist soweit möglich zu vermeiden und die Distanzregel - mind. 1,50 m Abstand zwischen zwei Personen – ist mit Ausnahme von Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, strikt einzuhalten.
7. Die Toiletten der sind jeweils von maximal 2 Personen gleichzeitig zu betreten, auch hier ist stets die Distanzregel zu beachten. Die Toiletten sind in der Verantwortung der Gaststätte.
8. Um auf den Schießständen die notwendigen Abstände einzuhalten, werden ein Teil der Schützenstände gesperrt. Dies wird durch laminierte Piktogramm-Kärtchen angezeigt. Über die Einhaltung wacht die Schießstandaufsicht.
9. Auf dem 25m-Stand und auf dem 50m-Stand dürfen sich jeweils bis zu 3 Schützen gleichzeitig zuzüglich max. 2 Aufsichtspersonen aufhalten. Das Hindurchgehen zum Schützenstand hat zügig zu erfolgen.
10. Die Trainingszeiten auf 25m/50m werden auf max. 1 Stunde pro Person begrenzt; es existiert ein elektronisches Anmeldeverfahren. Jeder Schütze hat sich zusätzlich in das Schießbuch einzutragen. Somit ist im Falle einer Ansteckung die Rückverfolgbarkeit gewährleistet.
11. Auf dem 10m-Stand sind maximal 6 Schützen zuzgl. maximal 2 Trainern/Aufsichten zugelassen.
12. Das Training auf dem 10m-Stand wird auf 1,5 Stunden pro Person begrenzt; jeder Sportler hat sich zum Training anzumelden und wird in Listen geführt, so dass eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
13. Zuschauer / Gäste / Begleitpersonen sind auf sämtlichen Sportanlagen des Freistaates Sachsen aufgrund der Allgemeinverfügung nicht zugelassen!
14. Trainingseinheiten, die im Freien durchgeführt werden können, werden ins Außengelände verlagert.
15. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein zusätzliches Infektionsrisiko in sich tragen.


Burgstädt, 14.05.2020

Steffen Völker
Vorsitzender