Aktuelles Hygienekonzept

Hygienekonzept des SV Burgstädt – Schützenhaus am Taurastein

 

Gültig für: Schießstand 25m, Schießstand 50m und Schießstand 10m (im Weiteren Sportstätten genannt) sowie alle nicht dem Sport vorbehaltenen Räumlichkeiten und das Außengelände des SV Burgstädt

Umsetzung der SächsCoronaSchVO i. d. F. vom 27.11.2020, gültig ab dem 1.12.2020 und der jew. gültigen AV zum IfSG des Landkreises Mittelsachsen

  1. Die aktuellen „Leitplanken“ des DOSB (sh. beigefügtes Bild) hängen am Schützenhaus aus und geben erste Hinweise.

  2. Personen, die an typischen Grippesymptomen leiden, positiv auf Covid-19 getestet wurden oder Kontaktperson 1. Grades zu positiv mit Covid-19 / SARS-CoV-2 getesteten Personen innerhalb der letzten 14 Tage waren, dürfen weder das Gelände noch die Räumlichkeiten des SV Burgstädt betreten. 

     

  3. Beim oder kurz vor dem Betreten der Sportstätten sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Es wird durch Aushänge auf die Einhaltung der DIN EN 1500 (incl. Piktogramme) hingewiesen. Händedesinfektionsmittel stehen an den Eingängen zur kostenlosen Benutzung bereit.

     

  4. Sportgeräte und sonstige Oberflächen, die von mehreren Personen benutzt / angefasst werden (z.B. Türgriffe), werden nach Gebrauch regelmäßig, je nach Materialbeschaffenheit, gereinigt oder desinfiziert.

     

  5. Jede Person, die Räumlichkeiten des SV Burgstädt betritt, hat auf einem bereitliegenden Formular wahrheitsgemäß Name und Vorname, Postleitzahl, Telefonnummer oderE-Mail-Adresse und den Zeitraum des Kontakts, des Besuchs oder der Teilnahme zu notieren und in die bereitstehende Box zu werfen. Diese Daten werden tageweise archiviert und nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von 1 Monat vernichtet. Somit ist im Falle einer Ansteckung die Rückverfolgbarkeit gewährleistet. (§5 (6) SächsCoronaSchVO)

     

  6. Körper- sowie Hand-Gesicht-Kontakt ist soweit möglich zu vermeiden und die Distanzregel - mind. 1,50 m Abstand zwischen zwei Personen – ist auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten soweit möglich einzuhalten. 

     

  7. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss in allen geschlossenen Räumen getragen werden. Diese kann im Schützenstand abgesetzt werden. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres. (§3 (1) 7)

     

  8. Die Schützenstände werden durch geeignete Maßnahmen so getrennt bzw. teilweise gesperrt, dass a) durch Einhaltung des Mindestabstandes ein effektiver Schutz nebeneinander stehender, liegender oder sitzender Schützen vor Infektionsrisiken gewährleistet ist und b) jeder nicht gesperrte Schützenstand als „abgegrenzte Sportfläche“ gem. §6 (1) Pkt. 6 gilt. 

     

  9. Die Sportausübung ist pro „abgegrenzter Sportfläche“ (Schützenstand) entweder allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand mit den in Punkten 10ff. dieses Konzeptes genannten Regelungen gestattet. (§4 (1) 6)

     

  10. Auch außerhalb der Schützenstände sind 1,5 m einzuhalten. Über die Einhaltung der Hygieneregeln wacht die Schießstandaufsicht, die sich hauptsächlich in der abgegrenzten Aufsichtskabine aufhalten soll.

     

  11. Auf dem 25m-Stand und auf dem 50m-Stand dürfen sich aufgrund der Regelung aus Pkt. 8 jeweils bis zu 3 Schützen gleichzeitig zuzüglich max. 2 Aufsichtspersonen aufhalten. Das Hindurchgehen zum Schützenstand hat zügig zu erfolgen. In der Aufsichts-Kabine darf sich nur jew. eine Person aufhalten.

     

  12. Auf dem 10m-Stand sind höchstens 6 Schützen zuzgl. max. 2 Trainern/Aufsichten zugelassen. Pro „abgegrenzte Sportfläche“ (Schützenstand) max. 1 Schütze + 1 Trainer/Aufsicht.

     

  13. Personen können von der Schießstandaufsicht angewiesen werden, die Sportstätten zügig zu verlassen, wenn für ihren Aufenthalt kein zwingender Grund vorliegt. Zuschauer sind grundsätzlich nicht gestattet. 

     

  14. Trainingseinheiten, die im Freien durchgeführt werden können, sollen ins Außengelände verlagert werden.

     

  15. Die Sanitärräume sind jeweils von maximal 2 Personen gleichzeitig zu betreten, auch hier ist zwingend die Distanzregel mind. 1,5 m zu beachten.

     

  16. Reparatur- und Servicearbeiten in/an/auf Gebäude oder Gelände des SV Burgstädt können jeder Zeit ohne Personenbegrenzung durchgeführt werden. Es ist, soweit möglich, der Mindestabstand 1,5m einzuhalten. (§4(2) SächsCoronaSV)

     

  17. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein zusätzliches Infektionsrisiko in sich tragen.

  18. Wenn im Landkreis Mittelsachsen eine Maßnahme gem. §8 (4) SächsCoronaSV (Inzidenzwert >200) gilt, bleiben alle Schießstände für die Sportausübung geschlossen. (§8 (4) Pkt. p)

     

  19. Verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes gem. §5 (4) SächsCoronaSchVO ist der Vorsitzende des SV Burgstädt e.V., Steffen Völker; E-Mail:trainer@s-voelker.de

     

  20. Dieses zwingend einzuhaltende Hygienekonzept ersetzt alle älteren Hygienekonzepte. Es gilt ab dem 01.12.2020 und bis auf Widerruf. Es wird online auf www.schuetzenverein-burgstaedt.de veröffentlicht sowie in Papierform auf den Sportstätten ausgehängt. (§5 (4))

     

Burgstädt, 28.11.2020

Steffen Völker

Vorsitzender und Ansprechpartner für Hygienefragen