Neues Hygienekonzept Mai 2021

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Hygienekonzept des SV Burgstädt Mai 2021
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Weitere wichtige Infos:

Die aktuelle gesetzliche Lage erlaubt u.a. das Schießen „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands“

 

Das heißt für unsere Mitglieder und Gastschützen konkret:

 

a) Da wir komplett neue Technik eingebaut haben, müssen alle Schießstandaufsichten und Schlüsselgewaltigen vor der ersten Benutzung eine Unterweisung in die Bedienung der neuen Zuganlagen und der sonstigen Technik erhalten.

 

b) Ab sofort dürfen die Inhaber der Schießstandschlüssel – nach erfolgter Einweisung - wieder sportlich schießen, wenn mind. ein Aufsichtsberechtigter anwesend ist.

          Das bedeutet, dass sich jeweils auf dem 25m-, dem 50m- und/oder dem 10m-Stand entweder:

            -          ein oder zwei Schützen aufhalten dürfen ODER

            -          eine Familie, egal, wie groß.

            -          Die Schießstandaufsicht, die sich im Aufsichtsbüro aufhält, zählt hier nicht mit.

 

c) Ab dem 21. Mai wird es wieder Schießstandaufsichten geben – vorerst nur freitags ab 17:00 Uhr – auch für alle anderen Sportbegeisterten mit Anmeldung; hierfür haben wir eine Doodle-Liste eingerichtet:

 

   25m Stand

   50m Stand

 

   (die Links sind auch nochmal bei den Terminen zu finden)

 

 

Der Schießstand-Kalender wird ab sofort von Lukas Böttger verwaltet. Also eure Buchungswünsche für die Stände an die E-Mail termine@schuetzenverein-burgstaedt.de oder direkt per WhatsApp. Wer zuerst bucht, schießt zuerst! Bleibt aber bitte mit Euren Wünschen den anderen Vereinsmitgliedern gegenüber fair.


Hygienekonzept des SV Burgstädt – Schützenhaus am Taurastein

Gültig für: Schießstand 25m, Schießstand 50m und Schießstand 10m (im Weiteren Sportstätten genannt) sowie alle nicht dem Sport vorbehaltenen Räumlichkeiten und das Außengelände des SV Burgstädt

Umsetzung der SächsCoronaSchVO , des §28b InfSchG und der SchAusnahmV; jew. in der am 10.05.2021 gültigen Fassung

1.     Die „Leitplanken“ des DOSB (sh. beigefügtes Bild) hängen am Schützenhaus aus und geben erste Hinweise zum Infektionsschutz.

2.   Personen, die an typischen Grippesymptomen leiden, positiv auf Covid-19 getestet wurden oder Kontaktperson 1. Grades zu positiv mit Covid-19 / SARS-CoV-2 getesteten Personen innerhalb der letzten 14 Tage waren, dürfen weder das Gelände noch die Räumlichkeiten des SV Burgstädt betreten.

3.    Beim oder kurz vor dem Betreten der Sportstätten sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Es wird durch Aushänge auf die Einhaltung der DIN EN 1500 (incl. Piktogramme) hingewiesen. Händedesinfektionsmittel stehen an allen Eingängen der Schießstände zur kostenlosen Benutzung bereit.

4.   Sportgeräte und sonstige Oberflächen, die von mehreren Personen benutzt / angefasst werden (z.B. Türgriffe), werden nach Gebrauch regelmäßig, je nach Materialbeschaffenheit, gereinigt oder desinfiziert.

5.  Jede Person, die Räumlichkeiten des SV Burgstädt betritt, hat auf einem bereitliegenden Formular wahrheitsgemäß Name und Vorname, Postleitzahl, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und den Zeitraum des Kontakts, des Besuchs oder der Teilnahme zu notieren und in die bereitstehende Box zu werfen. Diese Daten werden tageweise archiviert und nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von 1 Monat vernichtet. Somit ist im Falle einer Ansteckung die Rückverfolgbarkeit gewährleistet.

6.    Körper- sowie Hand-Gesicht-Kontakt ist soweit möglich zu vermeiden und die Distanzregel - mind. 1,50 m Abstand zwischen zwei Personen – ist auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten soweit möglich einzuhalten.

7.  Eine medizinische oder vergleichbare (z.B. FFP2) Mund-Nasen-Bedeckung muss in allen geschlossenen Räumen getragen werden. Diese kann während der Sportausübung abgesetzt werden. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, nicht jedoch Geimpfte und Genesene gem. SchAusnahmV.

8.    Die Sportausübung ist pro „abgegrenzter Sportfläche“ (Stand 25m; Stand 50m; Stand 10m) entweder allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand mit den in Punkten 10ff dieses Konzeptes genannten Regelungen gestattet.

9.   Trainingsbetrieb der Landeskader in kleinen Gruppen bis 6 Kadern (10m-Stand) bzw. 3 Kadern (25m- bzw. 50m-Stand) ist zulässig, wenn die Anleitungsperson einen tagesaktuellen anerkannten Coronatest vorlegen kann.

10.   Das Hindurchgehen zum Schützenstand hat zügig zu erfolgen. In der Aufsichts-Kabine darf sich nur eine Person aufhalten.

11. Auch außerhalb der Schützenstände sind 1,5 m Abstand einzuhalten. Über die Einhaltung der Hygieneregeln wacht die Schießstandaufsicht, die sich hauptsächlich in der abgegrenzten Aufsichtskabine aufhalten soll.

12.   Geimpfte und genesene Personen gem. SchAusnahmV zählen bei der jeweils max. zulässigen Anzahl nicht mit.

13. Personen können von der Schießstandaufsicht angewiesen werden, die Sportstätten zügig zu verlassen, wenn für ihren Aufenthalt kein zwingender Grund vorliegt. Zuschauer sind grundsätzlich nicht gestattet.

14.   Trainingseinheiten, die im Freien durchgeführt werden können, sollen ins Außengelände verlagert werden.

15.   Während der Benutzung der Sportstätte sind Lüftungen anzustellen.

16.   Die Sanitärräume sind jeweils von maximal 2 Personen gleichzeitig zu betreten, auch hier ist zwingend die Distanzregel mind. 1,5 m zu beachten.

17.  Reparatur- und Servicearbeiten in/an/auf Gebäude oder Gelände des SV Burgstädt können jeder Zeit ohne Personenbegrenzung durchgeführt werden. Es ist, soweit möglich, der Mindestabstand 1,5m einzuhalten.

18.   Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein zusätzliches Infektionsrisiko in sich tragen.

19.  Die jeweils gültigen Verordnungen und Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen, des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland (z.B. §28b InfSchG, SchAusnahmV) sind zu beachten!

20.  Verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes ist der Vorsitzende des SV Burgstädt e.V., Steffen Völker; E-Mail: trainer@s-voelker.de

21. Dieses zwingend einzuhaltende Hygienekonzept ersetzt alle älteren Hygienekonzepte. Es gilt ab dem 10.05.2021 und bis auf Widerruf. Es wird online auf www.schuetzenverein-burgstaedt.de veröffentlicht sowie in Papierform auf den Sportstätten ausgehängt.

Burgstädt, 10.05.2021

Steffen Völker

 

Vorsitzender und Ansprechpartner für Hygienefragen