Hygienekonzept Dezember 2021

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Hygienekonzept Dezember 2021
Hygienekonzept des SV Burgstädt Dezember
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Gültig für: Schießstand 25m, Schießstand 50m und Schießstand 10m (im Weiteren Sportstätten genannt) sowie alle nicht dem Sport vorbehaltenen Räumlichkeiten und das Außengelände des SV Burgstädt

 

Umsetzung der SächsCoronaNotVO , des §28b InfSchG und der SchAusnahmV; jew. in der am 28.11.2021 gültigen Fassung

 

  1. Personen, die an typischen Grippesymptomen leiden, positiv auf Covid-19 getestet wurden oder Kontaktperson 1. Grades zu positiv mit Covid-19 / SARS-CoV-2 getesteten Personen innerhalb der letzten 14 Tage waren, dürfen weder das Gelände noch die Räumlichkeiten des SV Burgstädt betreten.
  2. Beim oder kurz vor dem Betreten der Sportstätten sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Es wird durch Aushänge auf die Einhaltung der DIN EN 1500 (incl. Piktogramme) hingewiesen. Händedesinfektionsmittel stehen an allen Eingängen der Schießstände zur kostenlosen Benutzung bereit.
  3. Sportgeräte und sonstige Oberflächen, die von mehreren Personen benutzt / angefasst werden (z.B. Türgriffe), werden nach Gebrauch regelmäßig, je nach Materialbeschaffenheit, gereinigt oder desinfiziert.
  4. Jede Person, die zum organisierten Training die Räumlichkeiten des SV Burgstädt betritt, hat auf einem bereitliegenden Formular wahrheitsgemäß Name und Vorname, Postleitzahl, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und den Zeitraum des Kontakts, des Besuchs oder der Teilnahme zu notieren und in die bereitstehende Box zu werfen, insofern ihre Daten nicht bereits vorab elektronisch erfasst wurden. Diese Daten werden tageweise archiviert und nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von 1 Monat vernichtet. Somit ist im Falle einer Ansteckung die Rückverfolgbarkeit gewährleistet.
  5. Körper- sowie Hand-Gesicht-Kontakt ist soweit möglich zu vermeiden und die Distanzregel - mind. 1,50 m Abstand zwischen zwei Personen – ist auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten soweit möglich einzuhalten.
  6. Eine medizinische oder vergleichbare (z.B. FFP2) Mund-Nasen-Bedeckung muss in allen geschlossenen Räumen getragen werden, die allgemein zugängliche Verkehrswege darstellen. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, nicht jedoch Geimpfte und Genesene gem. SchAusnahmV.
  7. Während der sportlichen Aktivität – und dazu gehören ebenso Aufsichtsdienste u.ä. – wird das Tragen einer Maske empfohlen.
  8. Für den Trainingsbetrieb gilt die 3-G-Regel: „geimpft, genesen, getestet“ gem. SchAusnahmV in der akt. Fassung. Die Tests gem. SchulKitaCoVO werden anerkannt.
  9. Das Hindurchgehen zum Schützenstand hat zügig zu erfolgen. In der Aufsichts-Kabine darf sich nur eine Person aufhalten.
  10. Auch außerhalb der Schützenstände sind, wenn möglich, 1,5 m Abstand einzuhalten. Über die Einhaltung der Hygieneregeln wacht die Schießstandaufsicht, die sich hauptsächlich in der abgegrenzten Aufsichtskabine aufhalten soll.
  11. Pro Schießstand (10m / 25m / 50m) sollen sich max. 10 Personen aufhalten. Geimpfte und genesene Personen gem. SchAusnahmV sowie Landes- und Bundeskader und Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zählen bei der jeweils max. zulässigen Anzahl nicht mit. Ansonsten gilt §6 SächsCornoaNotVO.
  12. Personen können von der Schießstandaufsicht angewiesen werden, die Sportstätten zügig zu verlassen, wenn für ihren Aufenthalt kein zwingender Grund vorliegt. Zuschauer sind grundsätzlich nicht gestattet.
  13. Trainingseinheiten, die im Freien durchgeführt werden können, sollen ins Außengelände verlagert werden.
  14. Während der Benutzung der Sportstätten sind Lüftungen anzustellen.
  15. Die Sanitärräume sind jeweils von maximal 2 Personen gleichzeitig zu betreten, auch hier ist zwingend die Distanzregel mind. 1,5 m zu beachten.
  16. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein zusätzliches Infektionsrisiko in sich tragen. Die aktuellen Regelungen je nach Inzidenz sind einzuhalten.
  17. Die jeweils gültigen Verordnungen und Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen, des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland (z.B. §28b InfSchG, SchAusnahmV) sind zu beachten!
  18. Verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes ist der Vorsitzende des SV Burgstädt e.V., Steffen Völker; E-Mail: trainer@s-voelker.de
  19. Dieses zwingend einzuhaltende Hygienekonzept ersetzt alle älteren Hygienekonzepte. Es gilt ab dem 29.11.2021 und bis auf Widerruf. Es wird online auf www.schuetzenverein-burgstaedt.de veröffentlicht sowie in Papierform auf den Sportstätten ausgehängt.

Burgstädt, 28.11.2021

 

Steffen Völker

Vorsitzender und Ansprechpartner für Hygienefragen