Hygienekonzept Februar 2022

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Hygienekonzept Februar
Hygienekonzept des SV Burgstädt Februar
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Gültig für: Schießstand 25m, Schießstand 50m und Schießstand 10m (im Weiteren Sportstätten genannt) sowie alle nicht

dem Sport vorbehaltenen Räumlichkeiten und das Außengelände des SV Burgstädt

 

Umsetzung der SächsCoronaNotVO , des §28b InfSchG und der SchAusnahmV; jew. in der am 15.02.2022 gültigen Fassung

 

  1. Personen, die an typischen Grippesymptomen leiden, positiv auf Covid-19 getestet wurden oder Kontaktperson 1. Grades zu positiv mit Covid-19 / SARS-CoV-2 getesteten Personen, dürfen bis zum Abschluss ihrer Quarantäne weder das Gelände noch die Räumlichkeiten des SV Burgstädt betreten.
  2. Beim oder kurz vor dem Betreten der Sportstätten sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Es wird durch Aushänge auf die Einhaltung der DIN EN 1500 (incl. Piktogramme) hingewiesen. Händedesinfektionsmittel stehen an allen Eingängen der Schießstände zur kostenlosen Benutzung bereit.
  3. Sportgeräte und sonstige Oberflächen, die von mehreren Personen benutzt / angefasst werden (z.B. Türgriffe), werden nach Gebrauch regelmäßig, je nach Materialbeschaffenheit, gereinigt oder desinfiziert.
  4. Körper- sowie Hand-Gesicht-Kontakt ist soweit möglich zu vermeiden und die Distanzregel - mind. 1,50 m Abstand zwischen zwei Personen – ist auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten soweit möglich einzuhalten.
  5. Eine medizinische oder vergleichbare (z.B. FFP2) Mund-Nasen-Bedeckung muss in allen geschlossenen Räumen getragen werden, die allgemein zugängliche Verkehrswege darstellen. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, nicht jedoch Geimpfte und Genesene gem. SchAusnahmV.
  6. Während der sportlichen Aktivität – und dazu gehören ebenso Aufsichtsdienste u.ä. – wird das Tragen einer Maske empfohlen.
  7. Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb gelten die SächsCoronaNotVO und SchAusnahmV in der akt. Fassung. Die Tests gem. SchulKitaCoVO werden anerkannt.
  8. Das Hindurchgehen zum Schützenstand hat zügig zu erfolgen. In der Aufsichts-Kabine darf sich nur eine Person aufhalten.
  9. Auch außerhalb der Schützenstände sind, wenn möglich, 1,5 m Abstand einzuhalten. Über die Einhaltung der Hygieneregeln wacht die Schießstandaufsicht, die sich hauptsächlich in der abgegrenzten Aufsichtskabine aufhalten soll.
  10. Pro Schießstand (10m / 25m / 50m) sollen sich max. 10 Personen aufhalten. Landes- und Bundeskader und Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zählen bei der jeweils max. zulässigen Anzahl nicht mit. Ansonsten gilt §6SächsCornoaNotVO.
  11. Bei Wettkämpfen unter der der 2G+-Regel gelten diese zahlenmäßigen Beschränkungen nicht. Jeder, der zum Wettkampf die Räumlichkeiten des SV Burgstädt betritt, hat einen aktuellen negativen Test vorzulegen oder sich am Eingang testen zu lassen.
  12. Personen können von der Schießstandaufsicht angewiesen werden, die Sportstätten zügig zu verlassen, wenn für ihren Aufenthalt kein zwingender Grund vorliegt. Zuschauer sind grundsätzlich nicht gestattet. Trainer und Betreuer sind keine Zuschauer.
  13. Trainingseinheiten, die im Freien durchgeführt werden können, sollen ins Außengelände verlagert werden.
  14. Während der Benutzung der Sportstätten sind Lüftungen anzustellen.
  15. Die Sanitärräume sind jeweils von maximal 2 Personen gleichzeitig zu betreten, auch hier ist zwingend die Distanzregel mind. 1,5 m zu beachten.
  16. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein zusätzliches Infektionsrisiko in sich tragen. Die aktuellen Regelungen je nach Inzidenz sind einzuhalten.
  17. Die jeweils gültigen Verordnungen und Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen, des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland (z.B. §28b InfSchG, SchAusnahmV) sind zu beachten!
  18. Verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes ist der Vorsitzende des SV Burgstädt e.V., Steffen Völker; E-Mail: trainer@s-voelker.de
  19. Dieses zwingend einzuhaltende Hygienekonzept ersetzt alle älteren Hygienekonzepte. Es gilt ab dem 29.11.2021 und bis auf Widerruf. Es wird online auf www.schuetzenverein-burgstaedt.de veröffentlicht sowie in Papierform auf den Sportstätten ausgehängt.

 

Burgstädt, 15.02.2022

 

Steffen Völker

Vorsitzender und Ansprechpartner für Hygienefragen