Hygienekonzept des SV Burgstädt – Schützenhaus am Taurastein

Gültig für: Schießstand 25m/50m und Schießstand 10m (im Weiteren auch Sportstätten genannt)

Umsetzung der SächsCoronaSchVO i. d. Fassung vom 29.09.2020; gültig vom 29.09. bis einschl. 02.11.2020

 

  1. Die aktuellen „Leitplanken“ des DOSB
    (sh. beigefügtes Bild) hängen am Schützenhaus aus und geben erste Hinweise.

  2. Personen, die an typischen Grippesymptomen (Husten, Niesen, Fieber, …) leiden, positiv auf Covid-19 getestet wurden oder engen Kontakt zu positiv mit Covid-19 getesteten Personen innerhalb der letzten 14 Tage hatten, dürfen die Sportstätten des SV Burgstädt nicht betreten. 

  3. Kinder und Jugendliche haben ihren Gesundheitszustand durch eine von den Eltern unterschriebene formlose Bescheinigung nachzuweisen.

  4. Beim oder kurz vor dem Betreten der Sportstätten sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Es wird durch Aushänge auf die Einhaltung der DIN EN 1500 (incl. Piktogramme) hingewiesen. Hände-Desinfektionsmittelspender stehen zur freien Benutzung bereit.

  5. Sportgeräte und sonstige Oberflächen, die von mehreren Personen benutzt / angefasst werden (z.B. Türgriffe), werden nach Gebrauch bzw. regelmäßig gereinigt oder desinfiziert.

  6. Körperkontakt ist soweit möglich zu vermeiden und die Distanzregel - mind. 1,50 m Abstand zwischen zwei Personen – ist soweit möglich einzuhalten, insbesondere bei Gegenüberstehen zweier Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Mund-Nasen-Bedeckung kann getragen werden.

  7. Die Toilettenräume sind jeweils von maximal 3 Personen gleichzeitig zu betreten, auch hier ist möglichst die Distanzregel zu beachten. Die Toiletten sind in der Verantwortung der Gaststätte.

  8. In den Schützenständen gilt ein Mindestabstand von 1 m von Person zu Person. Personen in häuslicher Gemeinschaft sollen dabei nebeneinander stehen. Läßt die Belegung es zu, sind größere Abstände durch Freilassen einzelner Schützenstände zu gewährleisten. Außerhalb der Schützenstände sind möglichst 1,5 m einzuhalten. Über die Einhaltung der Hygieneregeln wacht die Schießstandaufsicht.

  9. Auf dem 25m-Stand und auf dem 50m-Stand dürfen sich jeweils bis zu 5 Schützen gleichzeitig zuzüglich max. 2 Aufsichtspersonen aufhalten. Das Hindurchgehen zum Schützenstand hat zügig zu erfolgen. 

  10. Jeder Schütze hat sich in das Schießbuch einzutragen. Somit ist im Falle einer Ansteckung die Rückverfolgbarkeit gewährleistet.

  11. Auf dem 10m-Stand sind maximal 11 Schützen zuzgl. maximal 2 Trainern/Aufsichten zugelassen. Die Anwesenheit ist zwecks Nachverfolgbarkeit in Listen zu protokollieren.

  12. Zuschauer / Gäste / Begleitpersonen sind auf sämtlichen Sportanlagen des Freistaates Sachsen aufgrund der SächsCoronaSchVO nicht zugelassen!

  13. Trainingseinheiten, die im Freien durchgeführt werden können, werden ins Außengelände verlagert.

  14. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein zusätzliches Infektionsrisiko in sich tragen.

Burgstädt, 03.06.2020

Steffen Völker

Vorsitzender