Neues Hygienekonzept Juni 2021

Achtung veraltet! Hier geht es zum neuen Hygienekonzept von Oktober 2021.

Liebe Freunde des Schießsports, liebe Mitglieder des SV Burgstädt!

 

Die ab Montag, dem 31. Mai geltende neue Verordnung erlaubt uns, unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern auf allen unseren Ständen trainieren zu dürfen.

 

1) Die Mengenbegrenzungen „allein, zu zweit …“ sowie die Ausnahmen für Kadersportler sind weggefallen.

 

2) ABER: Aktuell besteht eine tagesaktuelle Testpflicht für alle am Training beteiligten Personen (Sportler, Aufsichten und Trainer), soweit diese nicht beglaubigt „genesen oder vollständig geimpft“ sind.

 

   Nach dieser Verordnung sind negative Schnelltests zulässig, die:

     -          von Testzentren / Ärzten oder

     -          von Arbeitgebern / Schulen / … bestätigt

     -          sowie Selbsttests, die direkt vor Ort erbracht wurden

     -          und max. 48 Stunden alte negative PCR-Tests.

 

Die Schießstandaufsicht überprüft das Vorliegen der entspr. Bescheinigungen. Mit dem Eintrag im Schießbuch wird dieses automatisch bestätigt.

 

Rechtsgrundlage: §8, §19(3) SächsCoronaSchVO vom 26.05.2021 i.V.m. § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021

 

Das Hygienekonzept des SV Burgstädt wird ab sofort in diesen beiden Punkten geändert.

 

Steffen Völker

Vorsitzender SV Burgstädt e.V.

Ansprechpartner für das Hygienekonzept


Download
Hygienekonzept des SV Burgstädt Juni 2021
Hygienekonzept des SV Burgstädt Juni 202
Adobe Acrobat Dokument 157.6 KB